Steuern sparen mit Immobilien 
Neubauwohnungen & Denkmalimmobilien

als Kapitalanlage


Immobilieninvestitionen:
Steuerliche Vorteile optimal nutzen


Dank Abschreibungen – insbesondere bei Denkmal- und Neubauimmobilien – können Kapitalanleger ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig Vermögen aufbauen!

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Hinweis: Die folgende Ausführung ersetzt keine professionelle Steuerberatung! 

Immobilien als Kapitalanlage können eine effektive Möglichkeit sein, Steuern zu sparen und gleichzeitig ein langfristiges Vermögen aufzubauen. Besonders Neubauwohnungen mit 5 % degressive Abschreibung (AfA) und Denkmalimmobilien und Sanierungsobjekte mit Denkmal- oder Sonder-AfA bieten Kapitalanlegern erhebliche steuerliche Vorteile.


Warum Immobilien steuerlich begünstigt sind:

Immobilien spielen eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Um Investitionen in den Wohnungsbau sowie die Erhaltung und Sanierung historischer Gebäude zu fördern, hat der Gesetzgeber gezielte steuerliche Anreize geschaffen. Diese machen Immobilien zu einer der attraktivsten Anlageformen für Kapitalanleger, die nicht nur von Wertsteigerungen, sondern auch von einer spürbaren Steuerentlastung profitieren können.

Für Kapitalanleger bedeutet dies:

  • Abschreibungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen: Durch die steuerliche Berücksichtigung der Abnutzung Ihrer Immobilie können Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
  • Unterstützung von Neubau und Denkmalschutz: Der Neubau schafft dringend benötigten Wohnraum, während Denkmalimmobilien zum Erhalt der kulturellen Identität beitragen. Diese politischen Ziele werden mit speziellen Abschreibungsmöglichkeiten belohnt.

Steuervorteile ▪ Neubauwohnungen mit 5 % degressive-AfA

- § 7 Abs. 5a EStG:

Die degressive Abschreibung für Neubauten kann ermöglichen, in den ersten Jahren nach dem Kauf höhere Beträge steuerlich abzusetzen. Dies lohnt sich besonders für Kapitalanleger mit gutem bis hohem Einkünften, da sie dadurch kurzfristig erheblich Steuern sparen können.

Zusätzliche Steuervorteile bietet die QNG-Zertifizierung - 5 % für 4 Jahre auf die Herstellungskosten, daraus ergibt sich teils 10 % steuerliche Abschreibungen.


Beispielrechnung:

  • Kaufpreis der Neubauwohnung - Herstellungskosten: 300.000 Euro
  • 5 % degressive-AfA - z.B. für 10 Jahre:
  • Jahr 1: 15.000 € (5 % von 300.000 €)
  • Jahr 2: 14.250 € (5 % vom Restwert: 285.000 €)
  • Jahr 3: 13.537,50 € (5 % vom Restwert: 270.750 €)
  • ...
    Ab ca. 10 Jahren könnte der Wechsel zur lineare AfA lohnen, fragen Sie hierzu einen Steuerberater, dieser kann Ihnen hierzu fundierte und auf Ihre Situation entsprechend Angaben liefern


Steuervorteile ▪ Denkmalimmobilien mit Denkmal-/Sonder-AfA

- § 7i/7h EStG:

Denkmalimmobilien bzw. Sanierungsobjekte können eine weitere Möglichkeit zur Abschreibung bieten. 100 % der Sanierungskosten können über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden:

  • In den ersten 8 Jahren jeweils 9 % p.a.
  • In den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis der Denkmalimmobilie: 400.000 €
  • Sanierungsanteil: 200.000 € (50 % Sanierungsanteil vom Kaufpreis)
  • Abschreibung auf Sanierungskosten:
  • Jahr 1–8: 18.000 € p.a. (9 %)
  • Jahr 9–12: 14.000 € p.a. (7 %)

Zusätzlich können die Gebäudekosten (Altbestand) mit der linearen AfA (2 % p.a.) abgeschrieben werden.


Zusammenfassung:

Die steuerlichen Vorteile können Immobilien zur attraktiven Anlageklasse für Kapitalanleger machen. Während andere Investments wie Aktien oder Fonds nur begrenzt steuerlich begünstigt sind, können Sie bei Immobilien von:

  • Regelmäßigen Einnahmen durch Miete
  • Langfristigem Vermögensaufbau durch Wertsteigerung
  • Einmaligen und laufenden Steuerersparnissen
  • Steigende Rendite durch Mietzinssteigerung
  • KfW-Förderungen

Ihr nächster Schritt:

Interessieren Sie sich für eine Neubauwohnung oder eine Denkmalimmobilie? Lassen Sie sich unverbindlich beraten und entdecken Sie, wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken und gleichzeitig langfristig Vermögen aufbauen können.

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Hinweis- wir sind keine Steuerberater: Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Angaben und ersetzten keine Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche konkreten Auswirkungen die steuerlichen Regelungen auf Ihren Einzelfall haben. Wir sind keine Steuerberater und beziehen uns lediglich allgemein an die gesetzlichen Vorgaben/Möglichkeiten.

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