Wer in Bestandsimmobilien investiert, kennt die Möglichkeit der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA). Diese beträgt in der Regel 2% pro Jahr über eine Laufzeit von 50 Jahren, was sich auf Immobilien mit einem Baujahr ab 1925 bezieht. Doch was viele Kapitalanleger nicht wissen: Es gibt Möglichkeiten, die Restlaufzeit der AfA mithilfe eines Gutachtens zu verkürzen. Das führt zu erhöhten jährlichen Abschreibungsbeträgen und kann die Steuerlast erheblich senken.
Wie funktioniert die AfA-Restlaufzeitverkürzung?
Die lineare AfA basiert auf der Annahme, dass eine Immobilie über einen Zeitraum von 50 Jahren wirtschaftlich genutzt werden kann. Allerdings kann der tatsächliche Zustand eines Gebäudes davon abweichen, insbesondere bei älteren Bestandsimmobilien wie beispielsweise aus den 1960er-Jahren.
Ein Gutachten eines Sachverständigen kann die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes feststellen, die oft deutlich unter 50 Jahren liegt.
Beispiel: Verkürzte AfA durch Gutachten
Das bedeutet, dass der Eigentümer die Kosten der Immobilie doppelt so schnell steuerlich abschreiben kann, was besonders in den ersten Jahren der Investition erhebliche steuerliche Vorteile bringt.
Welche Immobilien kommen infrage?
Eine AfA-Reduzierung durch ein Gutachten ist vor allem bei älteren Bestandswohnungen interessant, die bereits einen Teil ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer hinter sich haben. Gebäude aus den 1950er- bis 1970er-Jahren sind häufig gute Kandidaten, da ihre Bauqualität und der Modernisierungsstand oft eine Restnutzungsdauer von weniger als 50 Jahren rechtfertigen.
Voraussetzungen für ein solches Gutachten:
Vorteile für Kapitalanleger:
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Bestandswohnung aus dem Baujahr 1965 wurde für 200.000 Euro erworben, wobei der Gebäudeanteil 150.000 Euro beträgt.
Das bedeutet, dass der Eigentümer jährlich 3.000 Euro mehr steuerlich geltend machen kann – eine deutliche Entlastung, die über die Jahre eine hohe Steuerersparnis bringt.
Wie kommt man zu einem solchen Gutachten?
Gutachter können die Restnutzungsdauer professionell ermitteln. Die Kosten für ein solches Gutachten variieren, sind aber oft bereits nach dem ersten Jahr durch die Steuerersparnis gedeckt. Es ist ratsam, sich vorab von einem Steuerberater oder Immobilienexperten beraten zu lassen, um die Sinnhaftigkeit für die eigene Immobilie zu prüfen.
Fazit
Die Möglichkeit, die lineare AfA mithilfe eines Gutachtens zu verkürzen, bietet Kapitalanlegern eine attraktive Möglichkeit, ältere Bestandsimmobilien steuerlich besser zu nutzen. Gerade bei Immobilien aus den 1960er- und 1970er-Jahren lässt sich durch diese Maßnahme eine deutliche Steuerersparnis erzielen. Interessierte Anleger sollten die Option in Erwägung ziehen und prüfen, ob ihre Immobilie für eine solche Restlaufzeitverkürzung infrage kommt.
Haben Sie Interesse an Immobilien als Kapitalanlage und möchten von steuerlichen Vorteilen wie einer verkürzten AfA profitieren? Kontaktieren Sie uns
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