Seit 01. April 2024: Die 5% degressive AfA für Neubauwohnungen zur Kapitalanlage

5% degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen als Kapitalanlage - Wachstumschancengesetz:
Verabschiedet am 22. März 2024 / In Kraft getreten am
01. April 2024
Förderzeitraum:
- Baubeginn: 01.10.2023 - 30.09.2029
- Kaufvertrag: 01.10.2023 - 30.09.2029 (Erwerb bis Ende des Fertigstellungsjahres)
Begünstigte Objekte:
- Neubauwohnungen zur Kapitalanlage - keine Eigennutzer
- Energetischer Effizienzhausstandard: ab KfW-55 Standard
Abschreibungsmodell:
- Degressive AfA: 5% der Investitionskosten im ersten Jahr
- 5% des Restwertes in den folgenden Jahren
- Wechsel zur linearen AfA möglich
Vorteile:
- Deutlich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren / Senkung der Steuerbelastung
- Anreiz für die Umsetzung von Neubauprojekten / Abbau von fehlenden Wohnungen
Berechnung der degressiven Abschreibung:
- 1. Jahr: 5 % der Anschaffungskosten
- 2. Jahr: 5 % vom Restwert des 1. Jahres
- 3. Jahr: 5 % vom Restwert des 2. Jahres
- .... ab dem 8. Jahr kann/könnte der Wechsel in die bekannte linearen Abschreibung steuerlich von Vorteil sein.
5% degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen:
Ein Leitfaden für Immobilieninvestoren
Die degressive Abschreibung ist ein steuerliches Konzept, das Immobilieninvestoren dabei unterstützt, die Kosten für den Erwerb und die Instandhaltung ihrer Immobilien über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Insbesondere bei Neubauwohnungen kann die degressive Abschreibung eine attraktive Möglichkeit sein, die Steuerlast zu reduzieren und die Rentabilität der Investition zu verbessern.
Was ist die degressive Abschreibung?
Die degressive Abschreibung ist eine Form der Abschreibung, bei der jedes Jahr ein fester Prozentsatz des Restwerts der Immobilie abgeschrieben wird. Anders als bei der linearen Abschreibung, bei der jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird, nimmt der Abschreibungsbetrag bei der degressiven Abschreibung im Laufe der Zeit ab. Dies bedeutet, dass in den frühen Jahren der Abschreibung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können.
Wie funktioniert die degressive Abschreibung bei Neubauwohnungen?
Bei Neubauwohnungen beträgt die degressive Abschreibung in der Regel einen festgelegten Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie. Dieser Prozentsatz wird dann jedes Jahr auf den Restwert der Immobilie angewendet, wodurch sich der Abschreibungsbetrag im Laufe der Zeit verringert.
Warum ist die degressive Abschreibung vorteilhaft?
Die degressive Abschreibung bietet mehr steuerliche Vorteile in den ersten Jahren nach dem Kauf der Immobilie, da die Abschreibungsbeträge in den frühen Jahren höher sind. Dies kann die Liquidität verbessern und die Rendite der Investition steigern.
Worauf sollte man achten?
Es ist wichtig zu beachten, dass die degressive Abschreibung bestimmten gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen (u.a. Energieeffizienzklassen) unterliegt.
Insgesamt kann die degressive Abschreibung eine attraktive Möglichkeit sein, die steuerliche Belastung bei der Investition in Neubauwohnungen deutlich zu reduzieren und die Rentabilität der Immobilie entsprechend zu verbessern.
Ein Beispiel:
Angenommen, Sie kaufen eine Neubauwohnung für 400.000 Euro und die degressive Abschreibung beträgt 5% pro Jahr. Im ersten Jahr können Sie 5% des Kaufpreises, also 20.000 Euro, abschreiben. Im zweiten Jahr beträgt die Abschreibung 5% des verbleibenden Restwerts nach der ersten Abschreibung, und so weiter.
- Jahr 1:
- Abschreibung: 5% von 400.000 € = 20.000 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 400.000 € - 20.000 e = 380.000 €
- Jahr 2:
- Abschreibung: 5% von 380.000 € = 19.000 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 380.000 € - 19.000 € = 361.000 €
- Jahr 3:
- Abschreibung: 5% von 361.000 € = 18.050 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 361.000 € - 18.050 € = 342.950 €
- Jahr 4:
- Abschreibung: 5% von 342.950 € = 17.147,50 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 342.950 € - 17.147,50€ = 325.802,50 €
- Jahr 5:
- Abschreibung: 5% von 325.802,50 € = 16.290,13 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 325.802,50 € - 16.290,13 € = 309.512,37 €
- Jahr 6:
- Abschreibung: 5% von 309.512,37 € = 15.475,62 €
- Restbuchwert am Ende des Jahres: 309.512,37 € - 15.475,62 € = 294.036,75 €
- etc.
Dies wäre die fortlaufende Berechnung der degressiven Abschreibung über einen Zeitraum von 6 Jahren, wobei jedes Jahr die Abschreibung auf den Restbuchwert des Vorjahres angewendet wird. Ein Wechsel in die lineare AfA ist möglich und der Zeitpunkt (ggfs. ab dem 8. Jahr) sollte mit dem Steuerberater abgeklärt werden.
Wichtig - Hinweis: Die obigen Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.









































